Bei Direktinvestments in Batteriespeicher eröffnen sich mehrere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die in Kombination eine erhebliche Steueroptimierung ermöglichen. Der Investitionsabzugsbetrag stellt dabei die erste Komponente dar. Bis zu 50% der geplanten Investitionskosten können bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd berücksichtigt werden, was unmittelbar die Steuerlast im Bildungsjahr reduziert.
Nach der Anschaffung des Batteriespeichersystems kommt die Sonderabschreibung zum Tragen. Zusätzlich zur regulären Abschreibung ist eine Sonderabschreibung von 40% der verbleibenden Anschaffungskosten innerhalb der ersten fünf Jahre möglich. Besonders vorteilhaft ist, dass der Satz für diese Sonderabschreibung durch aktuelle Gesetzesänderungen von ursprünglich 20% auf nunmehr 40% angehoben wurde, was die Attraktivität von Batteriespeicher-Investments weiter steigert.
Als dritte Komponente erfolgt die reguläre lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Batteriespeichersystems. Diese liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren, abhängig von der technischen Auslegung des Systems und den Herstellergarantien.